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Bundesministerium für Gesundheit Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen auch hier zur Verfügung Gemeinsam gibt es immer eine Lösung | ||
Wussten Sie, dass viele Leistungen nach Entlastungsbetrag (§45a/b SGB XI) und/oder Verhinderungspflege (§39 I SGB XI) mit der Pflegekasse abgerechnet werden können? | ||


